• Seit 2002 konzentriert sich die Förderung der Kunst- und Kulturstiftung der Stadtsparkasse Düsseldorf im Bereich Literatur auf die Vergabe eines jährlichen Literaturpreises. Der seit 2012 mit 20.000 Euro dotierte Preis richtet sich an Autorinnen und Autoren, deren deutschsprachige, literarische Werke formal oder inhaltlich auf andere Künste oder Medien verweisen und beispielsweise Bezüge zur Darstellenden und Bildenden Kunst, zur Musik oder zum Film herstellen.

  • Der Heinrich-Heine-Preis der Stadt Düsseldorf wurde 1972 von der Stadt Düsseldorf anlässlich des 175. Geburtstags Heines gestiftet. Die Auszeichnung „wird an Persönlichkeiten verliehen, die durch ihr geistiges Schaffen im Sinne der Grundrechte des Menschen, für die sich Heinrich Heine eingesetzt hat, den sozialen und politischen Fortschritt fördern, der Völkerverständigung dienen oder die Erkenntnis von der Zusammengehörigkeit aller Menschen verbreiten“.

    Der Heine-Preis wurde zunächst alle drei Jahre verliehen, seit 1981 wird er alle zwei Jahre vergeben. Die ursprüngliche Preissumme wurde 2006 auf 50.000 € verdoppelt. Preisträger im Jahre 2021 ist die Publizistin Rachel Salamender. Über die Vergabe entscheidet eine unabhängige Jury. Bewerbungen sind nicht möglich.

  • Seit 1965 zeichnet die Heinrich-Heine-Gesellschaft in unregelmäßigen Abständen Persönlichkeiten mit der Ehrengabe für ihr literarisch-publizistisches Wirken aus. Die Ehrengabe ging unter anderen an Herta Müller (2009), Dževad Karahasan (2012) und Roger Willemsen (2015).

  • Der mit 4.000 € dotierte Literaturförderpreis der Landeshauptstadt Düsseldorf wird seit 1972 jährlich an eine Künstlerin, einen Künstler oder an eine Gruppe aus den Bereichen Prosa, Poesie, Kritik oder Übersetzung verliehen. Die Preisträger sollten das 30. Lebensjahr nicht überschritten haben (bei Frauen liegt die Altersgrenze bei 35 Jahren).

    Der Förderpreis wird von einer unabhängigen Jury vergeben; Vertreterinnen und Vertreter verschiedener literarischer Einrichtungen haben Vorschlagsrecht. Eine Bewerbung ist nicht möglich.

  • Der Literaturpreis wird im Zwei-Jahres-Turnus an ein Mitglied des Freundeskreises vergeben. Bewerbungen sind nicht möglich.

  • Voraussetzung für die Bewerbung um ein Arbeitsstipendium ist der Düsseldorfbezug sowie die Buchveröffentlichung in einem renommierten Verlag (keine Publikationen im “Selbstverlag” bzw. “books on demand”).

    Das Arbeitsstipendium ist mit 4.000 Euro dotiert.

    Das Arbeitsergebnis ist in einer öffentlichen Lesung -honorarfrei- in einer (literarischen) Einrichtung in Düsseldorf nach Beendigung des Stipendiums zu präsentieren. 500 Euro aus Beiratsmitteln werden dafür für Miet- und Nebenkosten reserviert.

    Das Arbeitsstipendium kann lediglich zwei Mal in zehn Jahren in Anspruch genommen werden. Eine Altersbegrenzung für die Stipendienbewerber/-innen gibt es nicht.

    Eingereicht werden sollten:

    formloses Anschreiben, Biographie, ggf. Exposé und max. 15 Seiten Textproben.

    Einsendeschluss (für Stipendienvergabe im Folgejahr: 1. Dezember)

  •  An der Ausschreibung können sich auch Autor*innen beteiligen, die sich am separat laufenden Literaturwettbewerb ohne Altersbegrenzung  (Preise der Gruppe 48 in Prosa und Lyrik) beteiligt haben oder künftig beteiligen werden.

    1. Eingereicht werden kann ein Prosatext von max. 10.000 Zeichen einschl. Leerzeichen. Eine Untergrenze der Zeichen ist nicht gesetzt. Der Text kann veröffentlicht oder unveröffentlicht sein. Sie erklären mit Ihrer Einreichung, dass sie den Text allein verfasst haben und die Rechte an ihm besitzen. Weitere Vorgaben zur Einreichung auf der Website. Bei Verstößen gegen die Vorgaben wird der Textbeitrag nicht berücksichtigt und die bereits gezahlte Teilnahmegebühr nicht zurückerstattet.

    2. Der Textbeitrag ist in einer einzigen Datei zusammengefasst. Das Thema ist frei wählbar. Hinsichtlich der Sprache und des Inhalts der Einsendungen gelten die Qualitätskriterien der „Gruppe 48“ (auf der Website zu finden).

    3. Für die Teilnahme an der Ausschreibung ist - parallel zur Texteinreichung - eine Teilnahmegebühr von € 5,00 zu entrichten. Für die Teilnahmegebühr werden keine Spendenquittungen ausgestellt.

    4. Die Jury-Mitglieder dieses Wettbewerbs können nicht teilnehmen. Auch Personen, die die  Förderpreise 2020 und 2021 der Gruppe 48 gewonnen haben, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

    5. Es wird der „Förderpreis der Gruppe 48 für Jugendliche und Jungautoren“ vergeben. Er ist mit 1.600 € dotiert. Die andern drei Nominierten der Finalrunde erhalten einen Nominierungspreis von je 800 €.

     

    Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Website.

  • Der Beirat Literatur empfiehlt eine Literatin bzw. einen Literaten, die/der noch keine Buchpublikation vorweisen kann, für das Förderstipendium Literatur.
    Eine Selbstbewerbung ist nicht möglich.
    Das Förderstipendium ist mit 2.000 Euro dotiert.

  • Im Förderbereich der Literatur können jährlich zum 01.Dezember Projektanträge gestellt werden.
    Gefördert werden insbesondere Veranstaltungen, die mit Düsseldorfer Autor*innen und für das hiesige Publikum konzipiert werden. Wesentliche Kriterien der Förderung sind eine hohe künstlerische Qualität und das innovative Potenzial des geplanten Projektes.

    Förderberechtigt sind in Düsseldorf ansässige Autor*innen sowie Projekte von Literaturveranstaltern, Buchhandlungen oder anderen Initiativen, die in Düsseldorf wirken bzw. einen nachvollziehbaren Bezug zur Stadt haben.